Kinder der besonderen Volksschule der Stiftung Rossfeld

«Gemeinsam für körperliche, motorische und persönliche Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben.»

Klientin und Mitarbeiterin der Stiftung Rossfeld

«Die Stiftung Rossfeld ist Lebens-, Arbeits- und Begegnungsort. Wir leben Teilhabe und Selbstbestimmung.»

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65 Jahre Stiftung Rossfeld - feiern Sie mit uns!

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Unihockey der besonderen Volksschule Schulbildung Stiftung Rossfeld

Umsetzung des neuen Behindertenleistungsgesetzes (BLG)

Das eigene Leben gestalten

Seit 1. Januar 2024 gilt im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG). Es bewirkt einen wichtigen und sinnvollen Systemwechsel. Neu stehen der Mensch und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt der Finanzierung. Bis Ende 2027 werden alle Institutionen im Kanton schrittweise in das neue System überführt. 

Neues Behindertenleistungsgesetz

Das ändert sich

Mit dem neuen Gesetz (BLG) erhalten erwachsene Klient:innen mehr Wahlfreiheit und Selbstverantwortung bei der Verwendung der ihnen zustehenden Gelder. Der Kanton bezahlt die Mittel nicht mehr an die Institutionen (Objektfinanzierung), sondern direkt an die Betroffenen (Subjektfinanzierung). Sie können selbst entscheiden oder mitentscheiden, wo und wie sie leben möchten und wer sie unterstützt. Das ist ganz im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention.

Impressionen Stiftung Rossfeld
Impressionen Stiftung Rossfeld

Umstellung Stiftung Rossfeld

Das ist geplant

Wir nutzen die mit dem Wechsel verbundenen Chancen und bereiten uns auf die Umstellung vor.

  • Die Umstellung der Finanzierung erfolgt in der Stiftung Rossfeld von Juli bis Dezember 2026.
  • Dann wird mit allen Bewohnenden individuell ermittelt, welche Unterstützung im Alltag benötigt wird. Unsere Klient:innen werden dabei aktiv in die Planung ihrer Unterstützung einbezogen.
  • In einem Gespräch mit einer Fachperson der Institution bringen die Bewohnenden ihre Sichtweise ein und der Unterstützungsbedarf wird gemeinsam im individuellen Hilfeplan (IHP) festgehalten.
  • Der Bedarf wird anschliessend vom Kanton geprüft und in eine Leistungsgutsprache umgerechnet. Diese wird unseren Klient:innen direkt gut geschrieben (persönliches Budget).
  • Unsere Klient:innen erhalten damit mehr Wahlfreiheit und Selbstverantwortung bei der Verwendung der ihnen zustehenden Mittel und mehr Möglichkeiten, ihren Alltag nach den eigenen Bedürfnissen und Vorstellungen zu gestalten.

Weiterführende Informationen und Hilfsmittel zum BLG

Gut informiert

Wir informieren unsere Bewohner:innen und ihre Bezugspersonen kontinuierlich über die Umstellungsarbeiten und gestalten den Übergang gemeinsam.

Weiterführende Informationen und Hilfsmittel zum Behindertengleichstellungsgesetz (BLG)

Für die Vorbereitung hat der Kanton Bern verschiedene Broschüren und Faktenblätter auf seiner Website aufgeschaltet:

Für Beratungen stehen folgende Organisationen zur Verfügung:

Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderungen, die privat wohnen  

Fragen zur Systemumstellung im Rossfeld

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