Seit 1. Januar 2024 gilt im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG). Es bewirkt einen wichtigen und sinnvollen Systemwechsel. Neu stehen der Mensch und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt der Finanzierung. Bis Ende 2027 werden alle Institutionen im Kanton schrittweise in das neue System überführt.
Mit dem neuen Gesetz (BLG) erhalten erwachsene Klient:innen mehr Wahlfreiheit und Selbstverantwortung bei der Verwendung der ihnen zustehenden Gelder. Der Kanton bezahlt die Mittel nicht mehr an die Institutionen (Objektfinanzierung), sondern direkt an die Betroffenen (Subjektfinanzierung). Sie können selbst entscheiden oder mitentscheiden, wo und wie sie leben möchten und wer sie unterstützt. Das ist ganz im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Wir nutzen die mit dem Wechsel verbundenen Chancen und bereiten uns auf die Umstellung vor.
Wir informieren unsere Bewohner:innen und ihre Bezugspersonen kontinuierlich über die Umstellungsarbeiten und gestalten den Übergang gemeinsam.
Für die Vorbereitung hat der Kanton Bern verschiedene Broschüren und Faktenblätter auf seiner Website aufgeschaltet:
Für Beratungen stehen folgende Organisationen zur Verfügung:
Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderungen, die privat wohnen
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