Seit 1. Januar 2024 gilt im Kanton Bern das Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen (BLG). Es bewirkt einen wichtigen und sinnvollen Systemwechsel. Neu stehen der Mensch und seine Bedürfnisse im Mittelpunkt der Finanzierung. Bis Ende 2027 werden alle Institutionen im Kanton schrittweise in das neue System überführt.
Mit dem neuen Gesetz (BLG) erhalten erwachsene Klient:innen mehr Wahlfreiheit und Selbstverantwortung bei der Verwendung der ihnen zustehenden Gelder. Der Kanton bezahlt die Mittel nicht mehr an die Institutionen (Objektfinanzierung), sondern direkt an die Betroffenen (Subjektfinanzierung). Sie können selbst entscheiden oder mitentscheiden, wo und wie sie leben möchten und wer sie unterstützt. Das ist ganz im Sinne der UNO-Behindertenrechtskonvention.
Wir nutzen die mit dem Wechsel verbundenen Chancen und bereiten uns auf die Umstellung vor.
Um unsere Klient:innen dabei zu unterstützen, sich mit ihrem eigenen Leben und persönlichen Wünschen zu befassen, erhalten sie in der Tagesstruktur verschiedene Impulse. Dadurch werden sie auf die Bedarfsermittlung im Rahmen des BLG vorbereitet. Die Kurzvideos zeigen, wie Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen selbstbestimmt leben. Zu sehen sind Beispiele aus verschiedenen Lebensbereichen der Teilhabe.
Lukas Kellers grosse Leidenschaft ist das Reisen. Mit der Hilfe seiner Assistenzperson reist er mit dem Zug nach Hamburg oder mit dem Auto nach Italien. Aber auch die Berge faszinieren Lukas Keller. Er macht regelmässig Ausflüge in die Schweizer Natur. Von seinen Unternehmungen bleiben die Erinnerungen an unvergessliche Erlebnisse.
Seit 2019 wohnt Anik Muhmenthaler mit der Unterstützung von 15 verschiedenen Assistenzpersonen in ihrer eigenen Wohnung. Die Organisation ihres Alltags erfordert einen beträchtlichen Organisationsaufwand. Auf die dadurch gewonnene Selbstbestimmung möchte Anik Muhmenthaler nicht mehr verzichten.
Um gesund und agil zu bleiben, bewegt sich Therese Scheidegger viel. Sie geht regelmässig in die Physiotherapie, ins betreute Fitnessstudio und macht Spaziergänge, auf denen sie jeweils von jemandem begleitet werden muss. Mit selbst gekochtem, ausgewogenem Essen trägt sie ebenfalls aktiv zu ihrem Wohlbefinden bei.
Wir informieren unsere Bewohner:innen und ihre Bezugspersonen kontinuierlich über die Umstellungsarbeiten und gestalten den Übergang gemeinsam.
Für die Vorbereitung hat der Kanton Bern verschiedene Broschüren und Faktenblätter auf seiner Website aufgeschaltet:
Für Beratungen stehen folgende Organisationen zur Verfügung:
Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderungen, die privat wohnen
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